Gasverbrauchsgeräte sind auf den jeweiligen vor Ort anzutreffenden Brennwert (und damit auch die Gasqualität) eingestellt. Daher muss ein Gerät bei einem Wechsel von L- auf H-Gas angepasst, also auf die neue Erdgasqualität eingestellt werden. Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand.
Grundsätzlich wird wie folgt vorgegangen:
- 1. Der Monteur ermittelt durch Prüfung der „Geräteidentität“, dass er die für dieses Gerät notwendigen Ersatzteile, die notwendige Anpassungsanweisung und die notwendigen Werkzeuge dabei hat. Er prüft darüber hinaus, ob sich das Gerät in einem ordnungsgemäßen, mangelfreien Zustand befindet und die baulichen Gegebenheiten den technischen Vorschriften entsprechen.
- Dann nimmt der Monteur das Gerät außer Betrieb und schließt die Gaszufuhr. Nach einer eventuell notwendigen Abkühlzeit öffnet er dieses und geht gemäß der Anpassungsanweisung vor. Dabei werden gegebenenfalls die entsprechenden Gasdüsen gewechselt, um die Gaszufuhr auf den höheren Heizwert des neuen Gases anzupassen. Diese Gasdüsen befinden sich je nach Gerätetyp in der Gaszuleitung oder, als sogenannte Injektordüsen, vor dem Brenner oder direkt im Verbrennungsraum. Bei manchen Geräten sind zusätzliche Einstellungen in der Geräteregelung vorzunehmen, bei anderen an den Reglern der Gaszufuhr.
- Nach dem Tausch der Düsen und gegebenenfalls der Änderung der Geräteeinstellung wird das Gerät ordnungsgemäß geschlossen und an allen vorher geöffneten gasführenden Teilen wird eine Überprüfung der Dichtheit durchgeführt. Diese Prüfung muss vom Monteur dokumentiert werden. Nach erfolgreicher Dichtheitsprüfung wird das Gerät wieder in Betrieb genommen.
- Diese Inbetriebnahme und die damit verbundene korrekte Einstellung des Gerätes werden vom Monteur über eine Abgasmessung dokumentiert. Das ist der gleiche Vorgang, den auch der Schornsteinfeger bei seinen regelmäßigen Überprüfungen durchführt. Abschließend wird das Gerät als „angepasst“ gekennzeichnet. Damit ist die Anpassung abgeschlossen.
Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen.
Der Zeitpunkt der Anpassung hängt ebenfalls vom Gerätetyp ab und geht aus den Anpassungsanweisungen der Hersteller bzw. der Anpassungsdatenbank des DVGW hervor. Grundsätzlich können viele Geräte vor dem Schaltzeitpunkt – dem Zeitpunkt, ab dem erstmals H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird – angepasst werden. Andere müssen sehr zeitnah zum Schaltzeitpunkt (direkt davor oder danach) angepasst werden. Gerade bei diesen Geräten sollten Sie daher die mit Ihnen vereinbarten Termine unbedingt einhalten.
Für die Umsetzung sind insbesondere die Regelwerke G 680 (A), G 676-B1 (A), G 695 (M) sowie die Gas-Information Nr. 21 des DVGW zu beachten.
Nur wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte, können ohne erforderliche Anpassungsmaßnahmen mit L- als auch H-Gas betrieben werden. Allerdings sollte trotzdem eine Überprüfung der richtig eingestellten nach dem Schalttermin erfolgen.
In sehr wenigen Fälle ist ein gastechnisches Gerät nicht von L-Gas auf H-Gas anpassbar. Der Gasnetzbetreiber wird den Eigentümer des Gerätes dann umgehend im Nachgang der Datenerhebung darüber informieren. Die in diesem Fall geltenden Regeln der Kostenerstattung finden Sie hier.