Die Marktraumumstellung (passender: Erdgasumstellung) involviert eine Vielzahl unterschiedlicher Unternehmen. Die bundesweite Planung übernehmen die Fernleitungsnetzbetreiber, unter anderem im Rahmen der Netzentwicklungsplanung. Letztere erfolgt jährlich und wird alle zwei Jahre im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas)) und die anderen Jahre im sogenannten Umsetzungsbericht veröffentlicht. Im NEP Gas finden sich Baumaßnahmen für zentrale Leitungen und auch die Verbindung mit dem europäischen Netzwerk. Ebenfalls wird berücksichtigt, dass die zurückgehenden L-Gas-Mengen künftig mit H-Gas (aus anderen Quellen) ausgeglichen werden müssen. Der Umsetzungsbericht stellt im Gegensatz dazu nur die bereits umgesetzten Maßnahmen, die voraussichtlichen Verzögerungen und zu dem Zeitpunkt schon absehbare Planänderungen dar.
Die detaillierte Planung der regionalen Umsetzung der Erdgasumstellung erfolgt multilateral zwischen den betroffenen Fernleitungsnetzbetreibern und Ausspeisenetzbetreibern/ Verteilnetzbetreibern sowie gegebenenfalls großen industriellen Abnehmern. Die Verteilnetzbetreiber sind dabei für die technische Versorgung der Haushaltskunden zuständig. Haben sich die beteiligten Parteien (nach Prüfung der technischen Möglichkeiten) geeinigt, wird ein sogenannter Umstellungsfahrplan unterschrieben – also ein Vertrag, der die Rahmenparameter festlegt.
Für die eigentliche Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen ist der jeweilige Ausspeisenetzbetreiber verantwortlich. Dabei hat dieser eine Vielzahl von Aufgaben zu übernehmen – unter anderem die Information der lokalen Installateure und Endkunden. Für die Umsetzung der Anpassungsmaßnahmen werden regelmäßig spezialisierte Dienstleister eingesetzt, welche in einem Ausschreibungsverfahren vom Netzbetreiber ausgewählt werden. Dabei lassen sich vier Kernprozesse abgrenzen – das technische Projektmanagement, die Erhebung, die Anpassung und die Qualitätskontrolle.