Bis die Lieferung von Erdgas beim Kunden ankommt, ist eine Vielzahl an Unternehmen involviert. Für die Versorgung von Endkunden ist das Zusammenspiel von Netzbetreiber und Lieferant besonders interessant. Der Gasnetzbetreiber sorgt dafür, dass eine sichere physische Verbindung des Gasnetzes bis zum Kunden besteht. Und der Gaslieferant sorgt dafür, dass der Kunde Gas beziehen darf und rechnet die verbrauchte Energiemenge ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Leistungen auch durch das gleiche Unternehmen erbracht werden, wie z.B. häufig bei Stadtwerken.
Vereinfacht schließt der Letztverbraucher (also Sie als Kunde) mit seinem Gaslieferanten einen Vertrag über die Belieferung mit Gas ab. Der Lieferant schließt wiederum Verträge mit den Netzbetreibern ab, deren Netze er nutzt, um das Gas zum Letztverbraucher zu transportieren. Die Netzbetreiber erheben (vereinfacht) für die Nutzung ihrer Netze Gebühren in Abhängigkeit von der vom Lieferanten durchgeleiteten Menge. Vergleichbar ist dies etwa mit Versandkosten für einen im Internet erworbenen Artikel. Auf der einen Seite wird der Lieferant für den Artikel (das Gas) bezahlt und auf der anderen der Transporteur (Netzbetreiber) für die Lieferung zum Kunden.
Für die Organisation der Anpassung der Gasgeräte im Rahmen der Marktraumumstellung ist der jeweilige (Ausspeise)Netzbetreiber verantwortlich. Unabhängig von Ihrem Gaslieferanten, bei welchem Sie als Endkunde Gas beziehen, ist immer der lokale Gasnetzbetreiber (u.U. das Stadtwerk) für die Geräteanpassung zuständig und wird Sie über alle notwendigen Schritte informieren.