ARGE EGU

  • Übersicht
  • Aktuelles
  • Der Umstellungsprozess
  • Häufige Fragen/FAQ
  • Behörden & Institutionen
  • Mitgliederbereich
    • Anmelden
Startseite / Erdgasumstellung / Der Umstellungsprozess / III. Gaslieferant, Gasnetzbetreiber oder Stadtwerk – Wer ist zuständig?
  • III_2000x400

III. Gaslieferant, Gasnetzbetreiber oder Stadtwerk – Wer ist zuständig?

Bis die Lieferung von Erdgas beim Kunden ankommt, ist eine Vielzahl an Unternehmen involviert. Für die Versorgung von Endkunden ist das Zusammenspiel von Netzbetreiber und Lieferant besonders interessant. Der Gasnetzbetreiber sorgt dafür, dass eine sichere physische Verbindung des Gasnetzes bis zum Kunden besteht. Und der Gaslieferant sorgt dafür, dass der Kunde Gas beziehen darf und rechnet die verbrauchte Energiemenge ab. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Leistungen auch durch das gleiche Unternehmen erbracht werden, wie z.B. häufig bei Stadtwerken.

Vereinfacht schließt der Letztverbraucher (also Sie als Kunde) mit seinem Gaslieferanten einen Vertrag über die Belieferung mit Gas ab. Der Lieferant schließt wiederum Verträge mit den Netzbetreibern ab, deren Netze er nutzt, um das Gas zum Letztverbraucher zu transportieren. Die Netzbetreiber erheben (vereinfacht) für die Nutzung ihrer Netze Gebühren in Abhängigkeit von der vom Lieferanten durchgeleiteten Menge. Vergleichbar ist dies etwa mit Versandkosten für einen im Internet erworbenen Artikel. Auf der einen Seite wird der Lieferant für den Artikel (das Gas) bezahlt und auf der anderen der Transporteur (Netzbetreiber) für die Lieferung zum Kunden.

Für die Organisation der Anpassung der Gasgeräte im Rahmen der Marktraumumstellung ist der jeweilige (Ausspeise)Netzbetreiber verantwortlich. Unabhängig von Ihrem Gaslieferanten, bei welchem Sie als Endkunde Gas beziehen, ist immer der lokale Gasnetzbetreiber (u.U. das Stadtwerk) für die Geräteanpassung zuständig und wird Sie über alle notwendigen Schritte informieren.

Informationen

  • Übersicht
  • Aktuelles
  • Der Umstellungsprozess
    • I. Hintergrund – Die Erdgasumstellung in aller Kürze
    • II. Wie wird ein Gasgerät angepasst?
    • III. Gaslieferant, Gasnetzbetreiber oder Stadtwerk – Wer ist zuständig?
    • IV. Umstellung des Marktraums
    • V. Der Gasnetzbetreiber im Fokus
    • VI. Prozessschritte im Überblick
    • VII. Der Markt der Umstellungsdienstleister
    • VIII. Frühere Erdgasumstellungen
    • Kostenverteilung und Erstattungen
  • Häufige Fragen/FAQ
  • Erklärfilme
  • Behörden & Institutionen

Impressum | Datenschutz | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Datenschutzbestimmungen.Ich bin einverstandenNo