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Startseite / Erdgasumstellung / Der Umstellungsprozess / VI. Prozessschritte im Überblick
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VI. Prozessschritte im Überblick

Die technische Anpassung der Endgeräte, der Kern der Umstellung von L- auf H-Gas im Verteilernetz, besteht aus vier abzugrenzenden Dienstleistungen:

  • Technisches Projektmanagement (TPM)
    zur Koordination von Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle
  • Erhebung der Gasgeräte (E)
    an jedem Anschlusspunkt/Zählpunkt, zur Vorbereitung und Planung der Anpassung der Gasgeräte
  • Anpassung (A)
    aller Gasgeräte an jedem betroffenen Anschlusspunkt an die neue Gasqualität
  • Qualitätskontrolle (QK)
    zur Kontrolle der Monteure, welche Erhebung und Anpassung durchführen

Diese vier Kernprozesse der technischen Anpassung werden normalerweise an Dienstleister vergeben, da die für die Durchführung notwendigen Personalkapazitäten aufgrund der Vielzahl der Geräte, bei denen eine Anpassung erforderlich ist, in der Regel beim Netzbetreiber nicht zur Verfügung stehen.

Die Umstellung des Gasnetzes stellt folglich ein umfangreiches und komplexes Vorhaben dar, für welches in der Regel ein eigenständiges Projektmanagement erforderlich ist. Dieses bildet den organisatorischen und koordinativen Rahmen zur zielgerichteten Ausführung des Projektes unter den gegebenen zeitlichen Bedingungen und Ressourcen.

Nachfolgend ist vereinfacht das zeitliche Zusammenspiel der Kernumstellungsprozesse dargestellt. Der gesamte dargestellte Prozess ist nur ein Auszug aus dem Gesamtprojekt Marktraumumstellung bei jedem einzelnen Netzbetreiber. Je länger die Erhebung zeitlich vor der Anpassung der Geräte durchgeführt wird, umso gleichmäßiger kann die Auslastung des Dienstleisters für die Erhebung geplant werden und umso niedriger ist damit die benötigte Personalkapazität. Taktgeber ist der vorgegebene Schaltzeitpunkt, d.h. der Moment, ab welchen die Schieber so geöffnet werden, dass H-Gas in die Leitungen strömt.

4_Kernprozesse

 

Ausschreibung:

Die Vergabe der 4 Kernprozesse (TPM, E, A, QK) an qualifizierte Dienstleister erfolgt in der Regel im Rahmen einer europäischen Ausschreibung. Für ein EU-weites Vergabeverfahren sind in etwa 9 Monate anzusetzen. In der Praxis wird die Dauer zwischen 6 und 12 Monaten liegen.

Technisches Projektmanagement (TPM):

Das technische Projektmanagement ist die zentrale Steuereinheit und koordiniert die Erhebung, Anpassung und Qualitätskontrolle. Es dient als zentrale Datenschnittstelle und Kontaktstelle zum Netzbetreiber. Um die Projektplanung der Netzbetreiber, welche bereits mit der Anbahnung des Umstellungsfahrplanes beginnt, von den ausgeschriebenen Projektleitungsaufgaben zu unterscheiden, wird hier vom „Technischen Projektmanagement“ gesprochen.
Zeitlich betrachtet startet das technische Projektmanagement kurz nach der Vergabe der Dienstleistungen und begleitet den Prozess bis zum Ende der erfolgreichen Geräteanpassung im Netzgebiet. Der Projektabschluss umfasst eine entsprechende Dokumentation und Übergabe an den Netzbetreiber.

Erhebung (E):

Im Rahmen der Erhebung werden alle Gasgeräte im Netzgebiet erfasst. Dies ermöglicht eine optimale Vorbereitung der eigentlichen Anpassung der Gasgeräte und der zugehörigen Logistik der Ersatzteilbeschaffung.
Grundsätzlich kann die Erhebung bis zu 2 Jahre vor dem Schaltzeitpunkt begonnen werden. Dabei ist sicherzustellen, dass vorgenommene Geräteänderungen und Neuanschlüsse entsprechend dokumentiert werden. Die Erhebung sollte (idealerweise) etwa 6 Monate vor Beginn der Anpassung abgeschlossen sein, um Zeit für die Logistik der Materialbeschaffung zu ermöglichen.

Anpassung (A):

Die Anpassung der Gasgeräte erfolgt vor, während und nach dem Schaltzeitpunkt, abhängig davon, um welche Geräteklasse (dem Anpassungshandbuch des DVGW zu entnehmen) es sich handelt. Im Rahmen dieser Anpassung erfolgt die physikalische Vorbereitung/Einstellung des Gerätes auf das neue Gas durch Düsentausch und/oder die Anpassung der Parametereinstellung.
Die intensivste Phase der Anpassung findet, aufgrund der Anforderungen einiger Gasgeräte, wenige Wochen kurz vor und nach den Schaltzeitpunkten statt.

Qualitätskontrolle(QK):

Während der Durchführung der Erhebung und der Anpassung werden entsprechend dem Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs, Merkblatt G 695 (M), (vereinfacht) je 10% der Erhebungs- und Anpassungsvorgänge einer Qualitätsprüfung unterzogen. Dabei wird die durchgeführte Arbeit in ihrer Güte beurteilt und dokumentiert. Die Durchführung der Qualitätskontrolle erfolgt durch eine unabhängige dritte Firma, die nicht die Erhebung und/ oder die Anpassung durchgeführt hat.

Dauer und Zeitpunkt der Qualitätskontrolle hängen maßgeblich von den zu prüfenden Prozessen ab und gestalten sich daher (mit etwa einwöchiger Verzögerung) analog.

Informationen

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    • II. Wie wird ein Gasgerät angepasst?
    • III. Gaslieferant, Gasnetzbetreiber oder Stadtwerk – Wer ist zuständig?
    • IV. Umstellung des Marktraums
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