Was ist die „ARGE EGU“?
- Die ARGE EGU – Arbeitsgemeinschaft Erdgasumstellung – wurde im April 2014 als Interessengemeinschaft von mehr als 30 Gasverteilnetzbetreibern in Deutschland gegründet
- Hintergrund der Gründung ist die erforderliche Umstellung der Erdgasversorgung von L- auf H-Gas in verschiedenen Versorgungsgebieten von Bremen über Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen bis Sachsen-Anhalt
- Motivation für die Gründung der Arbeitsgemeinschaft war, angesichts der gemeinsamen Herausforderung bei der Planung und Umsetzung der Umstellung zusammen zu arbeiten, Synergien bestmöglich zu nutzen und dabei die Unterstützung der Gaskunden z.B. durch Informationsangebote in den besonderen Fokus zu stellen
- Aus diesem Grund werden in der ARGE EGU eine Vielzahl an Musterunterlagen zentral erstellt, welche andernfalls jedes Mitglied eigenständig erarbeiten müsste. Hierzu zählen insbesondere Informationsschreiben, Projektpläne und vor allem die umfangreichen Musterunterlagen für die in der Regel notwendige Ausschreibung der Anpassungsdienstleistungen
- Die ARGE EGU begleitet ihre Mitglieder auch in allen relevanten Fragen zu den rechtlichen, politischen und technischen Rahmenbedingungen sowie zu Fragen der Kommunikationsstrategie
- Leitbild und Motivation der ARGE EGU sind, für die beteiligten Unternehmen, Mitarbeiter und Kunden auch in Zukunft eine zuverlässige Versorgung mit Erdgas zu sichern
- Mit dieser Website möchten wir dazu beitragen, Fragen, welche bei Betroffenen und Interessierten zur Durchführung und zu den Bedingungen des Projektes „Erdgasumstellung“ aufkommen könnten, bestmöglich zu beantworten
Warum wurde die ARGE EGU gegründet?
- Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat den Betreibern der Gasversorgungsnetze (den sog. Netzbetreibern) die Aufgabe der Erdgasumstellung zugewiesen
- Jeder dieser Netzbetreiber muss nach § 19a EnWG in seinem Netzgebiet die „Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten“ vornehmen
§ 19a EnWG
„(1) Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasqualität auf Grund eines von einem oder mehreren Fernleitungsnetzbetreibern veranlassten und netztechnisch erforderlichen Umstellungsprozesses dauerhaft von L- Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese Kosten werden bis einschließlich 31. Dezember 2016 auf alle Gasversorgungsnetze innerhalb des Marktgebiets umgelegt, in dem das Gasversorgungsnetz liegt. Ab dem 1. Januar 2017 sind diese Kosten bundesweit auf alle Gasversorgungsnetze unabhängig vom Marktgebiet umzulegen. Die näheren Modalitäten der Berechnung sind der Kooperationsvereinbarung nach § 20 Absatz 1b und § 8 Absatz 6 der Gasnetzzugangsverordnung vorbehalten. Betreiber von Gasversorgungsnetzen haben den jeweiligen technischen Umstellungstermin zwei Jahre vorher auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und die betroffenen Anschlussnehmer entsprechend schriftlich zu informieren; hierbei ist jeweils auch auf den Kostenerstattungsanspruch nach Absatz 3 hinzu- weisen.“ - Ein Netzbetreiber kann diese Anpassungen in seinem Netzbereich jedoch erst vornehmen, wenn ihm von seinem vorgelagerten Netzbetreiber ein genauer Termin mitgeteilt wird, zu dem sein Netz nicht mehr mit L-Gas, sondern mit H-Gas versorgt wird. Eine „Mischphase“, in der L-Gas- und H-Gasmengen gleichzeitig durch denselben Leitungsstrang fließen, ist aus technischen Gründen nicht möglich
- Gleichzeitig hat die Umstellung eines Netzbereichs Auswirkungen auf die Umstellung in nachgelagerten Netzbereichen. Denn grundsätzlich gilt: Was durch mein vorgelagertes Netz fließt, fließt später auch durch mein Netz
- Die Arbeitsgemeinschaft Erdgasumstellung (ARGE EGU) ist gegründet worden, um diesen erhöhten Organisations- und Koordinationsaufwand gemeinsam zu bewältigen und aufkommende Fragen technischer oder rechtlicher Natur konstruktiv und „mit einer Stimme“ bearbeiten zu können
- Weiteres Ziel der ARGE EGU ist die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Verteilnetzbetreiber gegenüber Fernleitungsnetzbetreibern und Regulierungsbehörden
- Die ARGE EGU besteht heute aus 45 Verteilnetzbetreibern, also solchen Netzbetreibern, an deren Netze überwiegend Letztverbraucher angeschlossen sind