Die Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage) wird 2024 erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2015 sinken. Sie finanziert die Marktraumumstellung durch Sozialisierung der Kosten auf alle Gasverbraucher. Für das Jahr 2024 beträgt die MRU-Umlage 0,6711 Euro/kWh/h/a und damit elf Prozent weniger als im Jahr 2023. Die Höhe der Umlage bestimmt sich nach den entstandenen Kosten. Diese melden die Verteilernetzbetreiber an die BNetzA. Für 2024 betragen die bundesweit gemeldeten Kosten knapp 204 Mio. Euro. Für 2022 betrugen die gemeldeten Ist-Kosten 226,3 Mio. Euro. Damit könnte der Höhepunkt der Kosten für die Marktraumumstellung erreicht sein. Bis Ende 2023 waren knapp 2,6 Mio. Geräte umgestellt, 2,7 Mio. Geräte sind allerdings noch bis 2029 umzustellen. Kosten zur Vorbereitung dieser Umstellungen dürften teilweise schon angefallen sein.
In den Jahren 2015 und 2016 wurden noch getrennte Umlagen für die beiden Marktgebiete NCG und Gaspool erhoben. Die erste Umlage im NCG-Marktgebiet betrug 0,00402 Euro/kWh/h/a, im Gaspool-Marktgebiet waren es 0,0282 Euro/kWh/h/a. In den ersten Jahren wurden die anrechenbaren Kosten mit der BNetzA kontrovers diskutiert. Größere öffentliche Diskussionen über die Umlage gab es jedoch nicht. Dazu war die Umlage wohl zu niedrig. Nur ausländische Marktteilnehmer haben von Beginn an ihr Unverständnis darüber geäußert, dass sie durch die Erhebung der Umlage an den Grenzübergangspunkten die deutsche Marktraumumstellung mitbezahlen. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Harmonisierung der Berechnung von Netzentgelten wurde dies dann auch geändert. So sind seit 2020 die Grenzübergangspunkte und die Exit-Punkte an Speichern von der Umlage ausgenommen.