Im Rahmen des Workshops der ARGE EGU am 11. Juli 2017 in Köln zum Umgang mit den Kosten der Marktraumumstellung (MRU) konnten die elf Teilnehmer aus den Bereichen Regulierung und Projektleitung einen guten Überblick über Abläufe und Struktur der Kostenmeldung sowie deren anschließende Wälzung gewinnen. Neben der umfassenden Information zum aktuellen Stand aus rechtlicher und wirtschaftlicher Perspektive durch die BBH- und BBHC-Experten standen Fragen aus der Praxis explizit im Fokus. Und so galt dem lebendigen Austausch zu aktuellen Herausforderungen der MRU und deren praktikablen Lösungsansätzen die größte Aufmerksamkeit.
Thematisch eröffnet wurde der Workshop mit den grundlegenden rechtlichen Vorgaben der Kostenmeldung. Hierzu wurden unter anderem die einzelnen Grundsätze der Kostenermittlung gemäß § 9 KoV IX detailliert erläutert. Die genauen Inhalte der diesjährigen Datenabfrage im Zuge der Kostenmeldung werden erst bekannt, sobald die Regulierungsbehörden die aktualisierte Version der Erhebungsbögen für die Plan-Kosten 2018 und die Ist-Kosten 2017 veröffentlichen. Kritisch beleuchtet wurde sodann die bilanzielle Zuordnung von Investitionen in den Um- und Ausbau der Verteilnetze, welche aufgrund der MRU getätigt werden müssen. Ebenso wurden der nach der ARegV Novelle 2016 nun notwendige jährliche Kapitalkostenabgleich und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Kostenstruktur der Netzbetreiber diskutiert. Eine beispielhafte Kostenplanung gemäß § 19a EnWG und KoV IX veranschaulichte das zuvor Besprochene.
Im weiteren Verlauf des Workshops klärten sich noch die Fragen, wie die aufgrund der MRU anfallenden Umrüstungsinvestitionen in Biogas- und Industrieanlagen fortan gehandhabt werden und inwiefern die Kostenwälzung im Zuge der MRU von der Kostenwälzung für Biogasanlagen abweicht. Zudem wurde in einem interaktiven Abgleich von praktischen Erfahrungen und theoretischen Anforderungen erörtert, wie die Kosten für mehrere Schaltpunkte auf mehrere Jahre verteilt werden können und wie die Kostenerstattung gemäß GasGKErstV und § 19a EnWG schlussendlich abläuft. Kritisch hinterfragt wurde, wie die Aussagen der BNetzA zu diesem Thema einzuschätzen sind, da die Regulierungsbehörde den Netzbetreibern bisher nur Hinweise, jedoch keine rechtssicheren Aussagen an die Hand gibt. Rückfragen zu bisherigen Kostenmeldungen stellte die BNetzA soweit nur zu Meldungen aus 2016, wohingegen die Landesregulierungsbehörden noch keinerlei Rückfragen zu den eingereichten Kostenmeldungen der VNB geäußert haben. Diese relative Ruhe seitens der Regulierungsbehörden wurde damit begründet, dass die großen Kostenpositionen annahmegemäß erst in Zukunft auflaufen werden.
Weitere ARGE-EGU Workshops mit BBH- und BBHC-Experten zu aktuellen Themen der MRU finden ab dem 3. Quartal 2017 statt. Besonders das interaktive Format eines Workshops bietet dabei den Raum für einen lebendigen Dialog und wertvollen Erfahrungsaustausch jenseits der Vortragsfolien.