Am 1. Oktober startet das THE-Marktgebiet. Es entsteht aus der Verschmelzung der beiden Marktgebiete GASPOOL und NCG. Damit geht eine schrittweise Integration des deutschen Gasmarktes – fast – zu Ende, die 2006 mit 19 Marktgebieten begonnen hat. Fünf der Marktgebiete waren damals L-Gas-Marktgebiete. Seit 1. Oktober 2011 bestanden nur noch die beiden Marktgebiete NCG und GASPOOL, formal waren beide Marktgebiete qualitätsübergreifend und integrierten H-Gas- und L-Gas-Netze. Wie dies zu organisieren war, hatte die BNetzA mit ihrer Festlegung Konni Gas Anfang 2012 vorgegeben. Marktteilnehmer sollten durch den bilanziellen Abtausch zwischen H-Gas und L-Gas flexibel beide Gasqualitäten nutzen können. Um die beiden Marktgebietsverantwortlichen und die Fernleitungsnetzbetreiber (FNBs) anfangs nicht zu überfordern war in der Festlegung ein Konvertierungsentgelt für diesen bilanziellen Abtausch vorgesehen. Zum 1.10.2012 wurde die Obergrenze auf prohibitive 1,764 Euro/MWh (Gaspool) beziehungsweise 1,811 Euro/MWh (NCG) festgelegt. Aber bis zum 1.10.2016 sollte das Entgelt auf null abschmelzen. Es kam dann anders, als in einem völlig chaotischen ersten Quartal 2016 NCG in drei Monaten 33,5 Mio. Euro für Konvertierungsmaßnahmen aufwenden musste, um die bilanzielle Konvertierung der Bilanzkreisverantwortlichen auszugleichen. Das Konvertierungsentgelt betrug damals bei NCG 0,30 Euro/MWh. Mit der Festlegung Konni Gas 2.0 wurde das Entgelt für die Konvertierung von H-Gas in L-Gas praktisch auf unbestimmte Zeit verlängert und auf eine Obergrenze von 0,45 Euro/MWh festgelegt.
An diesen Rahmenbedingungen ändert sich durch die Zusammenlegung der Marktgebiete nichts. Faktisch bestehen weiter zwei Marktgebiete. Beim Konvertierungsentgelt sowie der Umlage herrscht Kontinuität. Das Entgelt beträgt ab dem 1. Oktober 2021 0,45 Euro(MWh, so wie schon bisher im NCG-Marktgebiet. Im GASPOOL-Marktgebiet war es in der letzten Umlageperiode mit 0,39 Euro/MWh etwas niedriger. Die Konvertierungsumlage, über die nicht durch das Entgelt gedeckte Kosten auf alle physischen Einspeisepunkte in die Bilanzkreise umgelegt wird, bleibt null. Das Konvertierungsverhalten war in beiden Marktgebieten sehr unterschiedlich. Im NCG-Marktgebiet vermutlich geprägt durch die Dominanz großer Importgesellschaften, im GASPOOL-Marktgebiet eher durch die deutsche L-Gas-Restproduktion. Daran wird sich wenig ändern, da die Physik die Gleiche bleibt.
Die fortschreitende Marktraumumstellung wird für die weitere Entwicklung des Konvertierungssystems bedeutsamer sein. In dem Beschluss Konni Gas 2.0 erwartet die BNetzA- Beschlusskammer (BK) 7 ab 2026 Anpassungen am Konvertierungssystem. Die Einschätzung gilt auch heute noch.