Die geplante Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schafft neue Hürden für die L-/H-Gasumstellung. Daran ändern auch die für den am 15. Juni gestarteten von den Bundestagsfraktionen der regierenden Koalition geplanten Entschärfungen des Kabinettsentwurfs vom April nichts. Dies erläuterte Christian Thole, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) bei der sehr gut besuchten Konferenz der Dienstleistungsinitiative der ARGE EGU am 14. Juni in Bielefeld. Die kürzlich von den Fraktionen veröffentlichten Leitplanken zur Änderung des noch nicht verabschiedeten Gesetzes bieten dabei nicht die gewünschte Planungssicherheit. Die zentrale Änderung mit Bedeutung für die Marktraumumstellung sind geänderte Übergangsfristen für den Austausch von Heizungen im Bestand. Ein Anteil von 65 % erneuerbarer Energien bei einem Heizungsaustausch muss erst dann realisiert werden, wenn in einer Kommune eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Dies soll in Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis Ende 2026 erfolgen. Bei Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnen bis Ende 2028. So steht es zumindest in einem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Wärmeplanung von Anfang Mai. Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten die Regelungen des GEG noch nicht. Allerdings, dies betonte Thole, sind die Leitplanken an der Stelle nicht widerspruchsfrei formuliert. Denn direkt nach der klaren Aussage, das GEG gelte noch nicht, kommt die Vorgabe, ab dem 01. Januar 2024 dürften nur auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden. Unklar ist dabei, zu welchem Anteil eine Gasheizung umrüstbar sein muss, um diesem Kriterium gerecht zu werden. Da bisher keine Heizungssysteme serienmäßig verfügbar sind, die auf eine komplette Wasserstoffnutzung umrüstbar sind, könnte dies dann für den Austausch nicht-anpassbarer Geräte ab dem kommenden Jahr ein Problem werden. Und wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, dürfen nur dann auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden, wenn die Planung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht. Damit gibt es auch mit den geplanten Änderungen bei der GEG-Novelle keine Entwarnung für den Umstellungsprozess und die Strategien beim Austausch nicht anpassbarer Geräte. Dies unterstrich auch Peter Bergmann, Vorstand von BBH Consulting. Zumal gemäß den Analysen der Berater Wärmepumpen in Bestandsgebäuden nur teilweise genutzt werden können. In vielen Fällen werden hybride Heizungssysteme notwendig sein.
Eine zentrale Strategie im Umstellungsprozess kann deshalb die möglichst weitgehende Reduzierung der Zahl nicht anpassbarer Geräte sein. Dies war das zweite große Thema der diesjährigen Konferenz der Dienstleistungsinitiative. Der Anteil solcher Geräte liege in allen Projekten zwischen einem und 4 % sagte Frank Dietzsch, beim DVGW „Mister Marktraumumstellung“. Der DVGW hatte in einem Forschungsprojekt schon 2019 für verschiedene Fälle, bei denen Geräte in der DVGW-Anpassungsdatenbank als nicht anpassungsfähig deklariert sind, Vorgehensweisen im Rahmen der grundlegenden DVGW.-Richtlinie G 680 ermittelt. Geräte können zum Beispiel doch angepasst werden, wenn Düsen noch vorhanden sind, oder ohnehin H-Gas-Düsen verbaut wurden. Erdal Cetin, Geschäftsführer von NGC.Tec, einem Umstellungsdienstleister betonte, bis zu 99,5 % aller Geräte seien anpassbar, wenn alle Möglichkeiten der Recherche nach Optionen ausgenutzt werden: „Sie müssen zu Beginn des Umstellungsprozesses entscheiden, ob sie möglichst alle Geräte anpassen wollen, auch wenn sie gemäß der Datenbank erst einmal nicht anpassungsfähig sind“, sagte Cetin sehr klar. Die Stadtwerke Düsseldorf haben diesen Weg beschritten. Ein Vertreter der Stadtwerke betonte, dies habe sich gelohnt und trage sehr zur Kundenzufriedenheit und dem Erfolg des Gesamtprozesses bei. Wenn die Anpassung im Rahmen der DVGW-Vorgaben erfolgt, haftet der Netzbetreiber in der Regel für Schäden nicht: „Wichtig ist, dass der Kuckuck (das DVGW-Siegel) drauf ist“, betonte Dietzsch.
Insgesamt verläuft der Umstellungsprozess weiter reibungslos, erläuterte Felix Sander von der BBH Consulting AG. Die Zahl der Dienstleister und Monteure sei stabil, die Qualität sei in der Regel gut. Allein bei neuen Monteuren bestehen teilweise weiter Qualitätsmängel, die durch zusätzliche Schulungen ausgeglichen werden sollen. „Warten auf Klarheit aus Berlin“ war der zentrale abschließende Wunsch der Redner und Diskussionsteilnehmer der Veranstaltung.