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Startseite / Neuigkeiten / 21. März 2019 – Gesetz zur Beendigung L-Gas Versorgung für niederländische Großverbraucher vorgelegt

21. März 2019 – Gesetz zur Beendigung L-Gas Versorgung für niederländische Großverbraucher vorgelegt

Das niederländische Wirtschaftsministerium hat am 19. März den Entwurf zur Anpassung des Gasgesetzes vorgelegt. Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen Industrieunternehmen mit einer jährlichen Nachfrage von mehr als 100 Mio. m3 kein L-Gas mehr aus dem Gasnetz beziehen. Betroffen davon werden neun Unternehmen sein. Der niederländische Wirtschaftsminister Eric Wiebes hatte im Februar den Gesetzentwurf angekündigt. Er ist Teil des niederländischen Plans, die Nachfrage nach L-Gas so schnell und nachhaltig zu reduzieren, dass die Produktion in dem Groningen-Feld ab Oktober 2022 auf maximal 12 Mrd. m3/a beschränkt werden kann. Sie soll dann schnell weiter sinken.

Die betroffenen Großverbraucher können wählen, ob sie auf einen Anschluss an das H-Gas-Netz umgestellt werden wollen, oder auf einen anderen Energieträger wechseln. In alle Planungs- und Umstellungsprozesse wird nicht nur der niederländische Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Transport Services (GTS) einbezogen. Auch das niederländische Wirtschaftsministerium muss informiert werden. Das Ministerium kann GTS verbindliche Anweisungen im Zusammenhang mit der Umstellungsplanung erteilen. Ausnahmen von einer Abschaltung von der Abschaltung zum 1. Oktober 2022 kann ebenfalls nur der Minister erteilen. In dem Gesetzentwurf werden die Schadensersatzzahlungen auf die Schäden begrenzt, die höher sind als das übliche geschäftliche Risiko und eine unverhältnismäßige Belastung des Unternehmens darstellen würden.

Der niederländische Verband der großen Energieverbraucher hält die „stark reduzierte“ Entschädigungsregel in einer Pressemitteilung für bedenklich. Im vergangenen Jahr habe das Ministerium noch einen Topf von 75 Mio. Euro für Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Seine Position zu der Gesetzesänderung und ihrer Verhältnismäßigkeit wird der Verband in einer Stellungnahme zu dem Entwurf darlegen. Dazu hat er bis zum 15. April Zeit.

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