Für zehn Vorhaben hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt den Weg für Umrüstungen von Gas- auf Wasserstoffleitungen geebnet. Die Gasleitungsnetzbetreiber können unverzüglich mit dem Ausbau eines Wasserstoffnetzes beginnen. Reine Wasserstoffinfrastrukturen selbst sollen hingegen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a EnWG fallen und sind demnach auch nicht Bestandteil des Netzentwicklungsplans (NEP) Gas 2020- 2030.
Am 19.03.2021 veröffentlichte die BNetzA ihre Entscheidung (Az. 8615-NEP Gas 2020 – 2030) im Rahmen des Änderungsverlangens zum NEP Gas 2020 – 2030. Das Änderungsverlangen ist der abschließende Prozessschritt zur Finalisierung des NEP Gas 2020 – 2030. Darin stellen die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) den Netzausbauplan für eine sichere Gasversorgung in Deutschland unter Berücksichtigung der nationalen Wasserstoffstrategie und den europäischen Klimaschutzziele vor.
Die zehn Umrüstungsvorhaben, die insgesamt 24 Gasleitungen, Gasdruckregel- und Messanlagen betreffen, wurden von der Regulierungsbehörde freigegeben. Sobald die EnWG-Novelle verabschiedet wird, soll eine Ad-hoc-Bedarfsgerechtigkeitsprüfung erfolgen, damit die Wasserstoffinfrastruktur schnell und bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Um die Leistungsfähigkeit der Erdgasnetze weiterhin zu gewährleisten, verlangt die Regulierungsbehörde bei sechs der 24 Umrüstungsprojekte kompensierende Baumaßnahmen.
Die BNetzA beschließt in ihrem Änderungsverlangen insgesamt 175 der ursprünglich 215 von den FNB unterbreiteten Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von etwa 7,83 Mrd. Euro. Die freigegebenen Maßnahmen beinhalten den Ausbau von Leitungen von 1.620 km und einen Verdichtungsausbau von insgesamt 405 MW. Zur Marktraumumstellung hat die BNetzA keine wesentlichen Änderungen gefordert.
Die Entscheidung der BNetzA stößt auf starke Kritik der FNB. Seit längerer Zeit fordern die FNB die Ausweitung des Erdgasbegriffs auf Wasserstoff im EnWG, insbesondere um die Finanzierung für die Wasserstoffinfrastruktur auf den Gasverbraucher umlagefähig zu machen. Die Übergangsregulierung mache laut Dr. Thomas Gößmann, FNB Gas Vorstandsvorsitzender, das Wasserstoffnetz zum Flickenteppich. Nur eine integrierte Netzplanung garantiere den Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes als Rückgrat für eine wettbewerbliche Wasserstoffwirtschaft.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) spricht sich gegen eine Vermischung der Infrastrukturkosten im Rahmen der EnWG-Novelle aus. Abzuwarten bleibt, wie sich der Bundesrat hierzu positioniert.