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15. November 2018 – Obergrenze für Groningen-Produktion 19,4 Mrd. m3

Der niederländische Wirtschaftsminister, Eric Wiebes, hat die Obergrenze für die Produktion in Groningen auf 19,4 Mrd. m3 festgelegt. Diese Obergrenze gilt für das laufende Gaswirtschaftsjahr. Wiebes hat diese Entscheidung dem niederländischen Parlament am 14. November in einem Brief mitgeteilt. Mit dem Brief hat das Ministerium auch ein 74 seitiges Dokument mit der Entscheidung und ihrer Erläuterung veröffentlicht. Der Wert entspricht dem, der von Wiebes dem Parlament im August in dem Entwurf für den Produktionsplan mitgeteilt wurde. Im vergangenen Gaswirtschaftsjahr lag die Obergrenze noch bei 21,6 Mrd. m3. Zusätzlich konnten in einem sehr kalten Jahr 5,4 Mrd. m3 produziert werden.

In der neuen Entscheidung ist die Flexibilität anders geregelt. Die effektive Produktionsmenge wird mit einer Formel auf der Basis von Gradtagszahlen ermittelt. Für besonders Interessierte, die Formel lautet: Produktion (Mrd. m3/a) = 0,00874 * GT – 0,595. GT: Gradtage. Dabei werden die Gradtagszahlen für alle Tage des Gaswirtschaftsjahres aufsummiert. Die Formel wurde auf der Basis der Temperaturentwicklung der letzten dreißig Gaswirtschaftsjahre ermittelt. Die 19,4 Mrd. m3 ergeben sich bei einem durchschnittlichen Temperaturverlauf. Für das kälteste Jahr dieser Periode waren die Gradtage 2.986, für das wärmste 1,783. Die Bandbreite der Produktion auf Basis dieser Eckwerte ist dann 15 bis 25,5 Mrd. m3/a, also etwas niedriger als die Obergrenze des vergangenen Gaswirtschaftsjahres. Der Beschluss enthält aber zusätzlich noch eine Ausnahmeregelung, die eine Anhebung der Menge bei Problemen im Transportsystem erlaubt. Wenn der niederländische Fernleitungsnetzbetreiber Gasunie Transport Services (GTS) einen Transportengpass hat, technische Mängel an Anlagen feststellt, oder die Zusammensetzung von H-Gas sich ändert, dann kann er eine Anhebung der Produktion um 1,5 Mrd. m3 beantragen. H-Gas nutzt GTS, um es L-Gas beizumischen, oder durch Stickstoffbeimischung L-Gas zu erzeugen. In dem Brief an das Parlament betont Wiebes, es solle nur so viel Gas in Groningen produziert werden, wie für die Versorgungssicherheit notwendig ist.

Gegen den Beschluss ist eine Beschwerde beim obersten niederländischen Verwaltungsgericht möglich.

Für eine endgültige Bewertung der neuen Regelungen ist es noch zu früh. Das niederländische Parlament hat unabhängig von dem Beschluss GTS beauftragt, eine Art Abschaltplan (Disconnection Plan) zu erarbeiten. Der Plan soll dann zur Anwendung kommen, wenn keine ausreichenden L-Gas Mengen zur Verfügung stehen. GTS und die niederländische Regierung werden diesen Plan auch mit deutschen Marktteilnehmern und dem Wirtschaftsministerium erörtern.

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