Die Neuerungen im GEG treffen vor allem die Kundinnen und Kunden mit nicht anpassbaren Geräten besonders hart. Gasverbrauchsgeräte, die lediglich aufgrund technischer Spezifikationen nicht für den Betrieb mit H-Gas zugelassen sind, fallen gemäß des weiten Verständnisses des § 71 i GEG-E allesamt unter den Fall einer Heizungshavarie. Die Eigentümer müssen im Rahmen der EGU dann zwangsweise einen Austausch ihres alten Gasverbrauchsgeräts vornehmen und auf eine dem GEG entsprechende Alternative wechseln.
In Abstimmung mit der Open Grid Europe (OGE) und dem Lenkungskreis der ARGE EGU haben wir uns daher zu einer Stellungnahme der geplanten Novelle des GEG entschlossen.
Hierfür wurde der in Zusammenarbeit von OGE und BBH entwickelten Vorschlag genutzt und an alle Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz und Energie sowie an alle Mitglieder des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen gesendet. Darüber hinaus haben wir die Stellungnahme auch an einige Direktkandidaten, in den von der EGU betroffenen Wahlkreisen, geschickt. Die Stellungnahme zielt im Wesentlichen auf eine Verlängerung der viel diskutierten Übergangsfristen bei Heizungshavarien von 3 auf 10 Jahre für ansonsten funktionsfähige NA-Geräte ab und schlägt die Erhöhung der bereits bestehenden Kostenerstattung bei NA-Geräten gemäß der aktuellen GasGKErstV vor.
Ob die Novelle des GEG tatsächlich noch vor der Sommerpause beschlossen wird, ist aktuell unklar. Wir hoffen durch unsere Stellungnahme an die Mitglieder der zuständigen Ausschüsse sowie über die OGE an die Verbände DVGW und BDEW, Gehör für unser Anliegen zu finden.