Der Mieterschutzbund informiert alle Beteiligten in einem Interview mit Radio Bremen über die jeweiligen Zuständigkeiten bei der Erdgasumstellung. Zunächst sind die Gasbetreiber für die notwendige Umrüstung verantwortlich, so Gert Brauer vom Bremer Mieterschutzbund.
Falls eine solche Umrüstung nicht möglich ist, sei grundsätzlich jedoch der Vermieter dafür zuständig, eine neue Anlage zu installieren und für die Wartung zu sorgen.