Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) wurden aufgefordert, eine Abschätzung möglicher Risiken bei der L-/H-Gasumstellung an die Bundesnetzagentur abzugeben. Im Rahmen der Marktraumumstellung sollen die FNB mögliche Risiken und Versorgungsunsicherheiten identifizieren und gefährdete Netzbereiche aufzeigen. Die Maßnahmen und Ergebnisse werden im Anschluss im Umsetzungsbericht zum Netzentwicklungsplan (NEP) 2018 für 2019 veröffentlicht werden. Da der Prozess der Marktraumumstellung eng geplant ist, können sich Verzögerungen leicht auf den Gesamtprozess des NEP 2018 bis 2028 auswirken.
Auch die Entscheidung zur H-Gas Leitung der GTG Nord von Bunde / Leer nach Mooräcker soll in den NEP 2018 mitaufgenommen werden. Die Bundesnetzagentur möchte die Leitung aus dem NEP streichen, da laut dem Netzbetreiber Gasunie Deutschland die vorhandene Infrastruktur genügend Kapazitäten biete. Eine Entscheidung wird zum 26. Februar 2019 erwartet. Dann liegen der Bundesnetzagentur Analysen zu alternativen Ausbaumaßnahmen und Kosten vor.
Und auch die FNB müssen eine Entscheidung voraussichtlich zum 31. März 2019 zum Verbleib der Trans-Europa-Naturgas-Pipeline (Tenp) 1 treffen. Bis zu diesem Stichtag soll darüber abgestimmt werden, ob die Tenp 1 wieder in Betrieb genommen werden soll. Wenn dem nicht der Fall sein sollte, werden die Netzausbaumaßnahmen, die den Ausfall der Tenp 1 kompensieren sollen, mit in den NEP aufgenommen werden.
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