Einen Monat nach der Veröffentlichung durch die FNB stellt die BNetztA den Umsetzungsbericht zum NEP Gas 2020 – 2030 gemäß § 15b S. 3 EnWG zur Konsultation. Damit gibt die BNetzA allen tatsächlichen und potentiellen Netznutzern die Gelegenheit, sich zum Bericht zu äußern. Die Stellungnahmen der Netznutzer können bis zum 11. Juni 2021 an die BNetzA übermittelt werden. Hierzu stellt Bundesnetzagentur einen begleitenden Fragebogen zur Verfügung, der auch alle relevanten Informationen zum Verfahren enthält.
Der Fragebogen zum Umsetzungsbericht ist auf der Seite der BNetzA abrufbar.