Focus Online berichtete am 01.08.2017 über die Möglichkeiten der Kostenerstattung nach §19a EnWG sowie §1 GasGKErstV, welche Letztverbrauchern, die Ihr altes Gasverbrauchsgerät im Rahmen der Marktraumumstellung gegen ein neues, nicht mehr anpassungsnötiges Gerät austauschen, zustehen. Ist die reguläre Umstellung von L- auf H-Gas nicht möglich, kann die Anschaffung eines neuen Gerätes erforderlich sein. Um die damit verbundenen Kosten nicht allein tragen zu müssen, können betroffenen Geräteeigentümer bei ihren Netzbetreibern Zuschüsse beantragen, so die Bundesnetzagentur. Für beide Erstattungsansprüche stellt die ARGE EGU ihren Mitgliedern klare Prozessbeschreibungen samt Antrags- und Formblättern für einen reibungslosen Projektverlauf zur Verfügung.