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01. April 2020 – Pressemitteilung der BNetzA: Zeitraum für notwendige Marktraumumstellung L-Gas auf H-Gas wird wegen Corona-Krise ausgeweitet

Die Bundesnetzagentur hat am 01.04.2020 folgende Pressemitteilung herausgegeben:

Zeitraum für notwendige Marktraumumstellung L-Gas auf H-Gas wird wegen Corona-Krise ausgeweitet.

In Deutschland läuft seit 2014 die so genannte Marktraumumstellung, eine Umstellung von privaten und Industriekunden von niederkalorischem Gas (L-Gas) auf hochkalorisches Gas (H-Gas). Sie ist erforderlich, weil die Förderung von L-Gas in den Niederlanden stark rückläufig ist und deutsche Kunden das L Gas zukünftig nicht mehr zur Verfügung gestellt bekommen können. Für die Umstellung auf H-Gas aus anderen Bezugsquellen müssen in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben Gasgeräte an die veränderte Gasqualität angepasst werden. In den vergangenen Jahren wurden bereits rund 500.000 Gasgeräte angepasst, für dieses Jahr sind etwa 400.000 Anpassungen vorgesehen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Bundesnetzagentur erreichen zunehmend Mitteilungen, dass in Haushalten und Gewerbebetrieben für die Marktraumumstellung erforderliche Anpassungsarbeiten aufgrund der derzeitigen Einschränkungen des täglichen Lebens immer schwieriger durchzuführen sind. So haben eine zunehmende Anzahl von Monteuren keinen Zugang mehr zu den anzupassenden Gasgeräten. Auch ist ein deutlich erhöhter Krankenstand bei den Unternehmen zu verzeichnen.

Aus Sicht des Bundes ist der von vielen betroffenen Unternehmen geäußerte Wunsch, den Prozess an die aktuelle Lage anzupassen, nachvollziehbar.

Die gesetzliche Verantwortung für die Marktraumumstellung liegt bei den Netzbetreibern. Sie entscheiden, ob eine Verschiebung der Umstellmaßnahmen angezeigt ist. Die Netzbetreiber schätzen die Situation in den einzelnen Regionen Deutschlands unterschiedlich ein. Teilweise halten sie es noch für möglich und vertretbar, neue Anpassungen einzuleiten. Teilweise werden sie vorerst davon absehen.

Aus Sicht des Bundes ist verständlich, wenn Netzbetreiber entscheiden, vorerst keine neuen Anpassungen mehr einzuleiten. In jedem Fall muss sichergestellt werden, dass einmal begonnene Umstellungen geordnet zu Ende gebracht werden, um eine sichere Versorgung der Endkunden mit Gas zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Wenn ein Netzbereich bereits von L- auf H-Gas umgestellt wurde, müssen die Gasverbrauchsgeräte zeitnah an die neue Gasqualität angepasst werden, damit die Betriebssicherheit dieser Geräte gewährleistet bleibt. Selbstverständlich sind die Monteure gehalten, die empfohlenen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen
Fiete Wulff
__________________________
Bundesnetzagentur
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 14-9921
E-Mail: Pressestelle@bnetza.de
Internet: www.bundesnetzagentur.de
www.twitter.com/bnetza

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