Rechtliches
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Ausspeisenetzbetreiber, also Ihr lokaler Netzbetreiber oder Ihr Stadtwerk, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf bundesweit alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher.
Es werden ausschließlich die erforderlichen Daten erhoben, die nötig sind, um sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen und die Erdgasumstellung durchzuführen. Darüber hinaus werden nur die technischen Gerätedaten ermittelt, welche für eine sachgemäße Umstellung erforderlich sind.
Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es die gesetzlichen Vorschriften vorschreiben (zum Beispiel Vorschriften im Steuerrecht oder zur Gewährleistung).
Sofern Sie keine individuelle entsprechende Einwilligung erteilen, ist es sowohl dem Netzbetreiber als auch den beauftragten Firmen grundsätzlich untersagt, die ermittelten Daten zu anderen Zwecken als der ursprünglichen Beauftragung zu nutzen.