Ablauf
Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährlichen Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung.
Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG), und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen.
Nein, das ist logistisch nicht möglich. Mit der Einstufung in eine Kategorie legen die Experten nach der Erhebungsphase den Umstellungszeitpunkt der einzelnen Gasgeräte fest: Kategorie 1 wird bis zu sechs Wochen vor dem Schaltzeitpunkt angepasst, Kategorie 2 kurz vor oder kurz nach dem Umstellungsdatum und Kategorie 3 bis zu sechs Wochen danach. Der Schaltzeitpunkt ist das Datum, ab dem H-Gas in das Versorgungsnetz eingespeist wird.
Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Und zwar unabhängig davon, von wem Sie Ihr Erdgas beziehen.
In den meisten Fällen wird eine Düse im Gerät ausgetauscht und danach eine Einstellung des Brenners vorgenommen. Weitere Details finden Sie unter dem Reiter Umstellungsprozess auf dieser Internetseite.
Alle Installateure, die bei Ihrem Netzbetreiber als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden von Ihrem Netzbetreiber laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne erklären. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen von Ihrer Seite notwendig ist.
Alle Schornsteinfeger, die im Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.
Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit vor und nach der Umstellung eine Ablesung vorzunehmen. Die individuelle Umsetzung hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Umstellungsprozess“.
Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden in der Regel Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind. In Einzelfällen werden die Netzbetreiber auch selbst tätig.
Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies können zum Beispiel sein:
- Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind
- Legitimationsschreiben
- Eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Identifizierungs-PIN, die Ihnen mit der Terminankündigung schriftlich mitgeteilt wird.
Sollten Sie Zweifel haben, sollten Sie die Möglichkeit nutzen Mitarbeiter des zuständigen Netzbetreibers vor Ort unter einer regelmäßig eingerichteten Service-Nummer anzurufen. Dort werden entsprechende Auskünfte zu den Mitarbeitern und deren Legitimation bestätigt. Sollte eine Person versuchen, sich zu Ihrem Haus/Wohnung Zugang zu verschaffen, ohne die Ihnen im Vorfeld mitgeteilten Kriterien zu erfüllen, sollten Sie den Zutritt verweigern und sofort die regelmäßig eingerichtete Service-Nummer und/oder die Polizei kontaktieren.
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von bis zu 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt. Bitte gewähren Sie für die Erdgasumstellung nur Personen, die sich entsprechend ausweisen können, zu den vorher angekündigten Terminen Eintritt. Im Zweifel wenden Sie sich immer an das für Sie eingerichtete Erdgasbüro Ihres Netzbetreibers. Die Kontaktinformationen erhalten Sie in dem Terminanschreiben oder können Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers finden.
Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Zu diesem Zweck wird regelmäßig eine Service-Nummer eingerichtet, dort können Sie einen neuen Termin vereinbaren.
Bitte rufen Sie dazu die regelmäßig vom zuständigen Netzbetreiber eingerichtete Service-Nummer an. Man wird dort versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen.
Insgesamt sind in der Regel zwei Besuche erforderlich. Der Erste erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im Zweiten erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen dritten Besuch bei Ihnen erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.
Dies ist davon abhängig, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das vom Netzbetreiber beauftragte Unternehmen erfolgen, damit dieser nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich alle vorgesehenen Geräte in seinem Netzgebiet angepasst wurden. In der Regel müssten diese Kosten von Ihnen selbst getragen werden. Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Umstellung durch das beauftragte Fachunternehmen durchführen zu lassen.
Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Ihrer Region, bestehen würde.
Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten.
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen.
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.