Hintergrund
Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. In der Bezeichnung steht „L“ dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch) – der Brennwert von H-Gas ist entsprechend höher ist als der von L-Gas (rund 11,5 kWh/m³ zu 10 kWh/m³). Dabei kann der Brennwert je nach Herkunft und chemischer Zusammensetzung weiter schwanken.
L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzen Welt. Deutschland bezieht derzeit H-Gas vorwiegend aus Norwegen und Russland.
Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an technische Geräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen. Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, so dass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasqualität vorhanden ist.
Die L-Gas-Versorgung wurde bislang durch eigene Produktion in Deutschland sowie Importen aus den Niederlanden sichergestellt. Da davon ausgegangen wird, dass die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die niederländischen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030. Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gasförderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der Weltweiten Erdgasvorkommen aus.
Der genaue Zeitpunkt der Umstellung wird von den Ferngasleitungsnetzbetreibern mehr oder weniger vorgegeben. Damit die Verbrauchsgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum angepasst werden.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist der jeweilige Ausspeisenetzbetreiber für die Anpassung der Verbrauchsgeräte zuständig.
Mit L-Gas aus den Niederlanden werden heute ca. 23% aller deutschen Haushalte und der regionalen Industrie versorgt. Alle diese Haushalte und Industriebetriebe sind von der Umstellung betroffen. Insgesamt sind in der Zeit bis 2030 ca. 6 Mio. Gasgeräte anzupassen. Dies stellt eine große Herausforderung für die Verteilnetzbetreiber dar. Die Mitglieder der Arge EGU verfolgen daher das Ziel, durch eine rechtzeitige Planung und Abstimmung zwischen den betroffenen Verteilnetzbetreibern die Umstellung fristgerecht und im Interesse der Netzkunden kostengünstig umzusetzen. Die Umstellung wird nicht für alle Netzgebiete gleichzeitig, sondern nach einem von den Ferngasleitungsnetzbetreibern (FNB) vereinbarten Plan schrittweise umgesetzt werden. Über Ihren genauen Umstellungstermin werden Sie mit ausreichendem Vorlauf informiert.
Wo in Deutschland befinden sich die L-Gas Versorgungsgebiete?
L-Gas-Versorgungsgebiete befinden sich schwerpunktmäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und entlang der Rheinschiene bis kurz vor Frankfurt sowie in Teilen Sachsen- Anhalts. Details hierzu finden Sie im Netzentwicklungsplan Gas (NEP Gas). Im restlichen Bundesgebiet erfolgt die Gasversorgung fast ausschließlich mit H-Gas.
Ein Großteil der weltweiten Gasvorkommen hat die Beschaffenheit von H-Gas. Entsprechend ist auch die Verfügbarkeit von H-Gas für die Versorgung der Verbraucher in Deutschland langfristig sichergestellt. Deutschlands größte Handelspartner beim Bezug von H-Gas sind derzeit Norwegen und Russland. Aktuelle Prognosen gehen von einer technischen Verfügbarkeit von Erdgas für 100-250 Jahre aus. Dabei unterscheiden sich die Zahlen je nach Studie und aufgrund der in der jüngsten Vergangenheit massiv gestiegenen Förderung in den USA.
Die gesetzliche Grundlagen ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Eine zentrale Konvertierung des H-Gases in L-Gas für das gesamte Versorgungsgebiet ist technisch machbar, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll. Langfristig würde eine solche Konvertierung die Gaskunden deut- lich stärker belasten als eine einmalige Umstellung der Verbrauchseinrichtung. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung/haben sich die Netzbetreiber für diese Variante entschieden.