Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch den jeweiligen Netzbetreiber vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder . . .
Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?
Mängel sind grundsätzlich vom Anlagenbetreiber zu beseitigen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch Ihres Gasgerätes liegt ebenfalls beim Betreiber. Sollten die beauftragten Fachfirmen Mängel feststellen, werden diese auf Kosten des Betreibers durch Ihren Hausinstallateur beseitigt. Sie . . .
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von Ihrem Gasnetzbetreiber umgehend informiert, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie . . .
Was bedeuten die Kennzeichnungen auf meinem Gasgerät?
Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Kennzeichnung gibt Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen (z.B. der . . .
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen. . . .
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte? Was passiert dabei?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften Ihrer Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion Ihres Gasgerätes in keiner Weise eingeschränkt. . . .