Mängel sind grundsätzlich vom Anlagenbetreiber zu beseitigen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch Ihres Gasgerätes liegt ebenfalls beim Betreiber. Sollten die beauftragten Fachfirmen Mängel feststellen, werden diese auf Kosten des Betreibers durch Ihren Hausinstallateur beseitigt. Sie müssen die Beseitigung anschließend der Fachfirma melden. Falls ein Mangel vorliegt, hinterlässt die Fachfirma bei Ihnen einen sog. Mängelschein, der diesen beschreibt. Die Beseitigung ist für einen sicheren Betrieb erforderlich und dient Ihrer eigenen Sicherheit. Eine Mängelbeseitigung muss auch unabhängig von der Erdgasumstellung erfolgen.