Nein. Die Wartung der Gasgeräte muss, wie auch bisher, durch ein Vertragsunternehmen oder durch ein zertifiziertes Wartungsunternehmen durchgeführt werden. Die jährlichen Wartungen liegen in Ihrer Verantwortung. . . .
Muss mein Gastank im Garten auch angepasst werden?
Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, dann deshalb, weil Ihr Haus nicht an das örtliche Erdgasnetz angeschlossen ist. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG), und sind deshalb von der Erdgasumstellung nicht betroffen. . . .
Kann ich zwischen Erhebung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?
Ja, das ist möglich. Da diese immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der Monteur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er wird dann dem Netzbetreiber die Daten des neuen Geräts übermitteln. . . .
Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde, oder nicht?
Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, der Vertragsinstallateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Gerätes Bescheid. . . .
Warum muss mein Gerät angepasst werden?
Ihr Gasgerät [genauer: die große Mehrheit aller Gasgeräte] ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst . . .
Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?
Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen . . .
Muss jedes Gerät angepasst werden?
Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann . . .
Kann jedes Gerät angepasst werden?
In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung nicht möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden Sie gesondert . . .
Ich fahre ein Erdgasauto. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen sie in der Regel nicht aktiv werden. Die Lambda-Sonde Ihres Gasmotors erkennt die Gasart anhand der Abgase und stellt die Verbrennung entsprechend richtig ein. Sie können, wie bisher, an jeder Gastankstelle tanken. Nur sehr alte Erdgasfahrzeuge verfügen noch nicht über eine . . .
Verändert sich der Wirkungsgrad meines Gerätes durch das neue Gas?
Nach der Anpassung ist der Wirkungsgrad der gleiche wie vorher. Während der Umstellung der Gasarten kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen. Dieser Effekt ist temporär. Es ist beispielsweise möglich, dass die Wassertemperatur leicht abnimmt, sofern das Gerät bereits auf das energiereichere . . .