Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch den jeweiligen Netzbetreiber vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers entstehen können.