Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von Ihrem Gasnetzbetreiber umgehend informiert, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor.
Finanzielle Unterstützung erhalten Sie in diesem Falle durch die Gasgeräteerstattungsverordnung (GasGKErstV) des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Verordnung gilt allerdings nur für nicht anpassbare Gasgeräte zum Zwecke der Beheizung von Räumen.
Je nach Alter des auszutauschenden Gerätes liegt die mögliche Kostenerstattung zwischen 100€ und 500€.
Zusätzlich ist es möglich, einen Zuschuss von 100 € pro Gerät gemäß § 19a des Energiewirtschafts-gesetzes (EnWG) zu erhalten.