In den meisten Fällen ist eine Anpassung möglich. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung nicht möglich. Diese Beurteilung nehmen die beauftragten Fachfirmen auf der Basis der relevanten technischen Regeln vor. In Fällen, in denen eine Anpassung nicht möglich ist, werden Sie gesondert informiert und das weitere Vorgehen mit Ihnen abgestimmt. Grundsätzlich ist dies etwa bei extrem alten Gasgeräten möglich.