Es sind grundsätzlich alle Geräte, die mit Gas betrieben werden, betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erhebung beauftragte Fachunternehmen. Die Beurteilung der notwendigen Anpassungsmaßnahmen wird ebenfalls durch die vom jeweiligen Netzbetreiber beauftragten Fachfirmen vorgenommen.