Ihr Gasgerät [genauer: die große Mehrheit aller Gasgeräte] ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die Sie bisher beziehen, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss entsprechend auch das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H- Gas geeignet sind – etwas adaptive Gasthermen, welche sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragtes Fachunternehmen dies bei der (in jedem Fall notwendigen) Erhebung feststellen und Sie entsprechend informieren.