Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von der Erhebungs- oder Anpassungsfirma angebracht werden. Die Kennzeichnung gibt Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen (z.B. der . . .
Wie wird in der Übergangsphase abgerechnet?
Als Grundlage der Abrechnung gilt immer der jeweilige gelieferte Brennwert des Gases. Liegt die Änderung zwischen zwei Ablesungen, wird mit einer sachgerechten Methode ein Abrechnungswert ermittelt. . . .
Kann auch mein Zählerstand abgelesen werden und danach abgerechnet werden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit vor und nach der Umstellung eine Ablesung vorzunehmen. Die individuelle Umsetzung hängt vom jeweiligen Netzbetreiber ab. . . .
Wie läuft eine Geräteanpassung ab?
Die Anpassung erfolgt je nach Gerätetyp zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichem Aufwand. Der Aufwand der Anpassung ist abhängig vom Gerätetyp. Die Art des Gerätes hat z. B. auch Einfluss auf die Anzahl der zu wechselnden Düsen und der einzustellenden Regelarmaturen. Ausführliche . . .
Wer kümmert sich um die Anpassung?
Es ist die Aufgabe des Netzbetreibers, die Anpassung zu veranlassen. Dazu werden in der Regel Fachfirmen beauftragt, die in diesem Bereich die entsprechenden Erfahrungen haben und für die Anpassung zugelassen sind. In Einzelfällen werden die Netzbetreiber auch selbst tätig. . . .
Woran kann ich die legitimierten Personen erkennen?
Alle beauftragten Firmen haben für ihre Mitarbeiter entsprechende Identifikationsmittel erhalten. Dies können zum Beispiel sein: Werksausweise (mit Personenfoto), die vor Ort zu zeigen sind Legitimationsschreiben Eine individuell Ihrem Termin zugeordnete Identifizierungs-PIN, die . . .
Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?
Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von bis zu 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt. Bitte gewähren Sie für die Erdgasumstellung nur Personen, die sich entsprechend ausweisen können, zu den vorher . . .
Kann ich den Termin ändern?
Ja. Soweit erforderlich können Sie den Termin ändern. Zu diesem Zweck wird regelmäßig eine Service-Nummer eingerichtet, dort können Sie einen neuen Termin vereinbaren. . . .
Kann die Anpassung auch morgens früh oder abends spät vorgenommen werden?
Bitte rufen Sie dazu die regelmäßig vom zuständigen Netzbetreiber eingerichtete Service-Nummer an. Man wird dort versuchen, soweit möglich, auf Ihre Wünsche einzugehen. . . .
Kommen die Fachpersonen einmal oder mehrmals?
Insgesamt sind in der Regel zwei Besuche erforderlich. Der Erste erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im Zweiten erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. In einzelnen Fällen kann eine . . .