Dies ist davon abhängig, ob die von Ihnen bevorzugte Person oder Firma technisch in ausreichender Weise für die Anpassung geeignet ist. Darüber hinaus muss eine Rückmeldung an das vom Netzbetreiber beauftragte Unternehmen erfolgen, damit dieser nachvollziehen und sicherstellen kann, dass tatsächlich . . .
Kann der Anpasser auch gleich eine Wartung an meinem Gerät durchführen?
Es ist den beauftragten Anpassungsunternehmen untersagt, Ihnen weitere Dienstleistungen anzubieten, da andernfalls ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Anbietern, beispielsweise dem lokalen Handwerk in Ihrer Region, bestehen würde. . . .
Muss ich nach der Anpassung die Regelung meiner Heizung neu programmieren?
Nein. Nach der Anpassung wird Ihr Gerät genauso laufen wie vor der Anpassung. Alle Änderungen am Gerät werden durch die Anpassungsfirmen vorgenommen. . . .
Was bedeutet „Erhebung“ der Geräte? Was passiert dabei?
Bei der Erhebung werden alle relevanten Eigenschaften Ihrer Gasgeräte erfasst, um die spätere Anpassung optimal planen und vorbereiten zu können. Im Rahmen der Erhebung wird die Funktion Ihres Gasgerätes in keiner Weise eingeschränkt. . . .
Wie lange dauert die Erhebung?
Eine Erhebung dauert in der Regel nicht länger als 45 Minuten. . . .
Wie lange dauert die Anpassung?
Normalerweise dauert eine Anpassung weniger als eine Stunde pro Gerät. In Abhängigkeit vom jeweiligen Gerätetyp kann es in Ausnahmefällen zu längeren Anpassungsdauern kommen. . . .
Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?
Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom . . .
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nach einem Besuch ausfällt/nicht ordnungsgemäß läuft?
In diesem unwahrscheinlichen Fall wenden Sie sich bitte umgehend an die regelmäßig vom Netzbetreiber eingerichtete Service-Nummer. Dort wird schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt. . . .
Ich habe eine Beschwerde. An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an die regelmäßig vom Netzbetreiber eingerichtete Service-Nummer, dort wird man den Vorgang aufnehmen und Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen. . . .
Ich habe ein gewerbliche Gasanwendung (Hotelküche, Back- oder Pizzaofen, Hellstrahler, Dunkelstrahler, etc.). An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich werden auch diese Geräte ganz normal erhoben. Soweit die Anpassungsfirma die nachfolgende Anpassung nicht leisten kann, wird in Absprache mit Ihnen ein geeigneter Dienstleister ausgewählt. Bei der Suche nach einer geeigneten Servicefirma ist die jeweils eingerichtete Projektleitung . . .
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