Insgesamt sind in der Regel zwei Besuche erforderlich. Der Erste erfolgt zur Erhebung, in deren Rahmen alle in Ihrem Haushalt betriebenen Gasgeräte registriert werden. Im Zweiten erfolgt dann die Anpassung, bei der die Geräte auf die zukünftige Gasart umgerüstet werden. In einzelnen Fällen kann eine Nachkontrolle einzelner Geräte einen dritten Besuch bei Ihnen erforderlich machen. Diese Qualitätskontrolle dient der Überprüfung aller durchgeführten Arbeiten.