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Wird der Besuch der ausführenden Personen angekündigt?

Die Besuche zur Erhebung und Anpassung sowie der eventuelle Besuch zur Qualitätskontrolle werden Ihnen in jedem Fall mit einem Vorlauf von bis zu 3 Wochen vorher schriftlich angekündigt. Bitte gewähren Sie für die Erdgasumstellung nur Personen, die sich entsprechend ausweisen können, zu den vorher angekündigten Terminen Eintritt. Im Zweifel wenden Sie sich immer an das für Sie eingerichtete Erdgasbüro Ihres Netzbetreibers. Die Kontaktinformationen erhalten Sie in dem Terminanschreiben oder können Sie auf der Internetseite Ihres Netzbetreibers finden.

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