Am 10. April 2017 stellte die Bundesnetzagentur (BNetzA) den Umsetzungsberichts 2017 zusammen mit einem konkreten Fragenkatalog zur Konsultation, an welcher die ARGE EGU teilnahm.
Der Umsetzungsbericht ersetzt erstmals zum Jahr 2017 den sonst jährlich durch die FNB zu erstellenden Netzentwicklungsplan Gas und wird von nun an zyklisch alle zwei Jahre veröffentlicht.
Die Inhalte des Umsetzungsberichts gliedern sich im Allgemeinen – basierend auf den Vorgaben nach § 15 EnWG – in die folgenden drei Kapitel:
- Benennung der Maßnahmen des NEP Gas
- Stand der Umsetzung des NEP Gas
- Entwicklung der L-/H-Gas-Umstellung
Hierbei macht das Kapitel rund um die Marktraumumstellung mit einen Anteil von ca. 60% des gesamten Berichts den größten Teil aus.
In dem Umsetzungsbericht 2017 beurteilen die FNB die Entwicklung der L-/H-Gas-Umstellung auf Grundlage einer zuvor erstellten Leistungs- sowie Mengenbilanz. Dabei zeigt insbesondere die Auswertung der Mengenbilanz, dass die Importmenge aus den Niederlanden im Gaswirtschaftsjahr 2015/16 deutlich über der erwarteten Menge lag. Dies sei einerseits auf eine geringe innerdeutsche L-Gas-Förderung, andererseits aber auch auf den erhöhten L-Gas-Bedarf von Gaskraftwerken und Speichern zurückzuführen.
Als Konsequenz hieraus wurde die jährliche Anpassungsrate der Gasgeräte in den Jahren 2021-2025 durch die FNB von bisher ~450.000 Geräten pro Jahr auf nunmehr ~550.000 Geräte pro Jahr erhöht (vgl. Abb.1). Hinzukommend wurden einige Umstellungsprojekte im Umstellungsfahrplan nach vorne gezogen.
Die Erhöhung der jährlichen Anpassungsrate sehen die FNB als notwendige Maßnahme, um die Versorgungssicherheit mit L-Gas auch vor dem Hintergrund der Unsicherheiten bezüglich der niederländischen L-Gas-Förderung aufrecht zu erhalten.
Grundsätzlich teilt die ARGE EGU die Einschätzung der FNB, dass bereits heute planerisch auf zukünftig zu erwartende Kapazitätsengpässe reagiert werden muss. Bei den Ausführungen der FNB im Umsetzungsbericht 2017 sieht die ARGE EGU allerdings noch Potential zur Verbesserung der Transparenz.
Unklar bleibt vor allem, auf welcher Datenbasis die Leistungs- und Mengenbilanz erstellt wurde und welche Maßnahmen sich die FNB zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit vorbehalten.
Eine zentrale Rolle zur Sicherung der zukünftigen Leistungsbereitstellung nimmt nach Ansicht der ARGE EGU ein Notfallplan ein, welcher sowohl die frühzeitige Umstellung von Industriebetreiben und die Homogenisierung von Schaltterminen als auch die Möglichkeiten der technischen Konvertierung berücksichtigt. Weiterhin empfiehlt die ARGE EGU die Erstellung eines Konzepts, nach welchem auf mögliche Engpässe auf dem Dienstleistermarkt reagiert werden kann.
Den Umsetzungsbericht 2017 sowie die Stellungnahme der ARGE EGU finden Sie hier.