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Bundesnetzagentur verabschiedet horizontale Kostenwälzung

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat die endgültige Festlegung zur horizontalen Kostenwälzung beschlossen. Die finale Entscheidung ist gegenüber dem vorläufigen Entwurf vom März 2016 fast unverändert geblieben. In Zukunft wird es in beiden Marktgebieten einheitliche Einspeiseentgelte für Fernleitungsnetzbetreiber geben. Die Ausspeiseentgelte werden vom neuen Beschluss nicht tangiert und bleiben somit im individuellen Ermessensspielraum der jeweiligen Fernleitungsnetzbetreiber.

Die Entscheidung tritt allerdings nicht, wie zuerst angekündigt, Anfang 2017, sondern erst zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Meinungen der Marktteilnehmer zu dem Beschluss gehen weit auseinander. Zum einen werden ebenfalls einheitliche Entgelte auf der Ausspeiseseite gefordert, zum anderen wird kritisiert, dass das Modell in die Berufs- und Eigentumsfreiheit eingreife und einen Restwettbewerb zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern verhindere.

Insbesondere fühlen sich Betreiber von Netzen, die ausschließlich zum Transit dienen (Fluxys, Tenp, GRT Gaz Deutschland und Jordgas), durch den Beschluss benachteiligt und in ihrem Geschäftsmodell bedroht. Es ist damit zu rechnen, dass aus der Gruppe der betroffenen Unternehmen Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht wird.

nach: H. Lohmann, Energate Messenger, 27.06.2016

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