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Wer übernimmt diese Kosten?

Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Ausspeisenetzbetreiber, also Ihr lokaler Netzbetreiber oder Ihr Stadtwerk, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf bundesweit alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher.

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