Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Ausspeisenetzbetreiber, also Ihr lokaler Netzbetreiber oder Ihr Stadtwerk, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG auf bundesweit alle Netze umgelegt. Die Netzentgelte erhöhen sich dabei um den jedes Jahr festzulegenden Umlagebetrag für alle Gasverbraucher.