Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das Recht, unangemessene oder nicht zugehörige Kosten abzulehnen. Diese dürfen somit nicht in die vom Kunden zu entrichtenden Netzentgelte umgelegt werden.