Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG bundesweit auf alle Gasnetze umgelegt und sind somit in den Netzentgelten enthalten. Dabei beträgt die Umlage 2017 0,1339 €/kWh/h/a – zum Vergleich liegt die bundesweite Biogasumlage bei 0,60 €/kWh/h/a.