Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Und zwar unabhängig davon, von wem Sie Ihr Erdgas beziehen.
Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Und zwar unabhängig davon, von wem Sie Ihr Erdgas beziehen.