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Ich bin nicht mehr Erdgas-Kunde bei meinem örtlichen Stadtwerk. Wer ist dann für Erhebung und Anpassung meiner Geräte zuständig?

Für die Erhebung und Geräteanpassung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) immer der örtliche Netzbetreiber zuständig. Und zwar unabhängig davon, von wem Sie Ihr Erdgas beziehen.

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