Bis spätestens zum 31. August 2017 sind die für 2018 geplanten Kosten im Zuge der Erdgasumstellung nebst Ist-Kosten für das Jahr 2016 beim Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) und der zuständigen Regulierungsbehörde einzureichen. Für die Einreichung bei der zuständigen Regulierungsbehörde ist ausschließlich der kürzlich von der BNetzA bzw. der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen veröffentlichte Erhebungsbogen MRU 2017 zu nutzen.
Die FNB hingegen veröffentlichen in der Regel ihre eigenen Formblätter zur Kostenmeldung, die entsprechend ausgefüllt werden müssen.
In einem Informationsschreiben der Becker Büttner Held (BBH) werden die Mitglieder der ARGE EGU über die wichtigsten Inhalte des diesjährigen Kostenmeldungsformulars MRU 2017 benachrichtigt. Der erste Teil des Schreibens der BBH gibt einen allgemeinen Überblick über den neuen Erhebungsbogen und weist auf verschiedene Unstimmigkeiten hin. Der zweite Teil geht ausführlich auf den gesamten Prozess ein.
Im Vergleich zur Kostenmeldung 2016 stellt u. a. die Neufassung des § 19 a EnWG vom 01. Januar 2017 eine Besonderheit dar, da in Absatz 2 nun die Einführung einer bundesweiten Umlage der Ist- und Plankosten verankert ist.
Eine weitere Besonderheit stellt das ergänzende Blatt für Rechts- und Beratungskosten dar. Hier soll durch eine explizite Abfrage der Kosten mitsamt Benennung der entsprechenden Dienstleister eine erhöhte Markttransparenz erreicht werden.
Kleine redaktionelle Fehler im Erhebungsbogen, auf die in dem genannten Informationsschreiben aufmerksam gemacht wurde, sind zwischenzeitlich in der neuen Version des Erhebungsbogens (Stand 24.08.2017) korrigiert worden. Daher sollte bei Verwendung des Bogens geprüft werden, ob es sich dabei um die aktuellste Version handelt.
Hier geht es zum Informationsschreiben der BBH