Das niederländische Oberste Verwaltungsgericht, Raad van State, hat den getroffenen Beschluss des niederländischen Wirtschaftsministeriums zur Gasförderung in Groningen wieder aufgehoben.
Gegen die Entscheidung des Ministeriums hatten insgesamt 20 Organisationen, kommunale Institutionen und Privatpersonen geklagt. Der ursprüngliche Beschluss des ehemaligen Wirtschaftsministers Henk Kamp vom September 2016 und der Änderungsbeschluss vom Mai 2017, mit dem die Fördermenge auf 21,6 Mrd. Kubikmeter im Jahr beschränkt wurde, sei nach Aussagen des Verwaltungsgerichtes unzureichend begründet gewesen.
Die Auswirkungen dieser Obergrenze auf die Risiken in den Erdbebenregionen seien unklar. Es sei nicht deutlich geworden, weshalb trotz der Risiken für fünf Jahre die Versorgungssicherheit als Untergrenze für die Förderung verwendet wurde. Darüber hinaus seien keine Möglichkeiten zur weiteren Begrenzung des Gasbedarfs aufgezeigt und bewertet worden.
Das Verwaltungsgericht entschied daher, den Beschluss des damaligen Ministers aufzuheben.
Es gibt dem neuen Wirtschaftsminister Eric Wiebers ein Jahr Zeit, eine neue umfassend begründete Beschlussvorlage zur Gasförderung in Groningen auszuarbeiten.
Bis dahin soll sich die Fördermenge in Groningen weiterhin auf die ursprünglich festgelegten 21,6 Mrd. Kubikmeter Gas jährlich beschränken.