Am 29.07.2016 wurde der aktuelle „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Bevorratung von Erdöl, zur Erhebung von Mineralöldaten und zur Umstellung auf hochkalorisches Gas“ veröffentlicht. Zum ersten Entwurf vom 24.06.2016 hatte die BBH in Abstimmung mit dem Lenkungskreis der ARGE EGU eine ausführliche Stellungnahme beim Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) eingereicht. Der daraufhin überarbeitete Referentenentwurf zu § 19a EnWG enthält nun auf den ersten Blick folgende Änderungen:
- Eine bundesweite Kostenwälzung ab 2017
- Der Plankostenansatz ist ausdrücklich enthalten
- Die Festlegungskompetenzen der Regulierer wurden neu definiert
- Es besteht ein Erstattungsanspruch beim Geräteaustausch innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren i.H.v. 100,- €
- Der Nachweis ordnungsgemäßer Verwendung muss vom Eigentümer erbracht werden
Am 03.08.2016 wurde der Referentenentwurf zu § 19a EnWG vom Bundeskabinett gebilligt. Die entsprechende Entscheidung im Bundestag wird ab September 2016 erwartet. Die diesbezügliche Pressemitteilung finden Sie unter folgendem Link:
http://bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=775646.html
Detailliertere Informationen sowie den genauen Wortlaut des Referentenentwurfs und die aktuelle Stellungnahme erhalten die Mitglieder der ARGE EGU im Log-In Bereich.