Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen durch den jeweiligen Netzbetreiber vom Netz getrennt werden, da aus einem Weiterbetrieb mit falschen Einstellungen Gefahren von einer Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsortes oder . . .
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Soweit Ihr Gerät anpassungsfähig und mit keinem Mangel behaftet ist, entstehen für Sie keine unmittelbaren Kosten. Die Kosten für sowohl Erhebung, Anpassung als auch alle weiteren Maßnahmen werden durch den Netzbetreiber getragen. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden . . .
Wer übernimmt diese Kosten?
Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz sind die Ausspeisenetzbetreiber, also Ihr lokaler Netzbetreiber oder Ihr Stadtwerk, zur Organisation und zur Kostenübernahme der Umstellung verpflichtet. Die durch die Umstellung von L- auf H-Gas anfallenden Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 19a EnWG . . .
Wer achtet darauf, dass die Kosten nicht zu hoch werden?
Die entstandenen Kosten für die Umstellung müssen den zuständigen Regulierungsbehörden von den Verteilnetzbetreibern nachgewiesen werden. Regulierungsbehörden sind je nach Größe des Netzbetreibers entweder die Landesregulierungskammern oder die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden haben das . . .
Mein Gerät hat Mängel. Was geschieht jetzt?
Mängel sind grundsätzlich vom Anlagenbetreiber zu beseitigen. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Gebrauch Ihres Gasgerätes liegt ebenfalls beim Betreiber. Sollten die beauftragten Fachfirmen Mängel feststellen, werden diese auf Kosten des Betreibers durch Ihren Hausinstallateur beseitigt. Sie . . .
Was muss ich tun, wenn mein Gerät nicht angepasst werden kann?
Im Nachgang zur durchgeführten Erhebung werden Sie von Ihrem Gasnetzbetreiber umgehend informiert, falls Ihr Gerät tatsächlich nicht anpassungsfähig sein sollte. Die Beauftragung für einen eventuellen Geräteaustausch nehmen Sie als Anlagenbetreiber selbst vor. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie . . .
Weiß mein Installateur über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Installateure, die bei Ihrem Netzbetreiber als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden von Ihrem Netzbetreiber laufend informiert und können Ihnen technische Fragen gerne erklären. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen von Ihrer Seite notwendig ist. . . .
Weiß der Schornsteinfeger über die Erdgasumstellung Bescheid?
Alle Schornsteinfeger, die im Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert. . . .
Wer haftet, wenn das Gerät Probleme macht?
Die Haftung ist von der Fehlerursache abhängig. Diese wird nach Möglichkeit direkt vor Ort festgestellt. . . .
Wird das „neue“ Gas teurer?
Ihr Energiebezug wird in der Regel nicht teurer, da in kWh abgerechnet wird. Da das "neue" Gas einen höheren Brennwert aufweist, werden mit weniger Volumen mehr kWh geliefert. Sie werden also weniger m3 auf Ihrem Gaszähler ablesen. Die in kWh abgerechneten Verbrauchsmengen werden sich nicht . . .